Neubau

GEG-Nachweis für den Neubau

Der gesetzlich vorgeschriebene Energienachweis für den Bauantrag — samt Erfüllung der 65-Prozent-Regel und dem Bedarfsausweis am Ende.

GEGDIN V 18599DIN 4108-2DIN 4108 Beiblatt 2

Worum es geht

Jeder Neubau braucht einen Nachweis, dass er die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält. Die Bauaufsicht verlangt ihn mit dem Bauantrag oder der Bauanzeige; ohne ihn geht das Verfahren nicht weiter.

Der Nachweis besteht aus der Energiebilanz des Gebäudes nach DIN V 18599, dem Nachweis des baulichen Wärmeschutzes und — je nach Heizungswahl — der Erfüllung der Regel, dass neu eingebaute Heizungen zu einem Mindestanteil mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Am Ende steht der Energiebedarfsausweis für das fertige Gebäude.

Wir erstellen den Nachweis aus Ihren tatsächlichen Bauteilaufbauten, nicht aus Standardannahmen. Das dauert etwas länger, hat aber den Vorteil, dass die Zahlen auch für Förderantrag, Heizlast und spätere Nachweise tragen.

Für wen das gedacht ist

  • Private Bauherren im Neubau eines Wohngebäudes
  • Bauherren bei Anbau oder Aufstockung mit Nachweispflicht
  • Bauherren, deren Planer den Nachweis nicht selbst erstellt
  • Alle, die Nachweis, Förderung und Heizlast aus einer Hand wollen

Was wir konkret tun

  • Aufnahme der Gebäudegeometrie und der Bauteilaufbauten aus Ihren Plänen
  • Bilanzierung nach DIN V 18599 mit Nachweis der GEG-Anforderungen
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Bewertung der Wärmebrücken, wahlweise pauschal oder detailliert
  • Nachweis des Anteils erneuerbarer Energien für die geplante Heizung
  • Energiebedarfsausweis nach Fertigstellung
  • Unterlagen in der Form, die Ihre Bauaufsicht verlangt

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Prüffähiger GEG-Nachweis für die Bauvorlage
  • Bilanzergebnis mit Einordnung, wie viel Reserve zur Anforderung bleibt
  • Bedarfsausweis für das fertiggestellte Gebäude
  • Datensatz, der für Förderung und Effizienzhausnachweis weiterverwendbar ist

Ablauf

SCHRITT 01

Unterlagen

Sie schicken Pläne und geplante Aufbauten. Wir prüfen auf Vollständigkeit und fragen gezielt nach.

SCHRITT 02

Berechnung

Bilanzierung nach DIN V 18599 inklusive Wärmeschutz- und EE-Nachweis.

SCHRITT 03

Abstimmung

Wenn eine Anforderung knapp wird, zeigen wir Alternativen, bevor der Nachweis fest ist.

SCHRITT 04

Übergabe

Sie erhalten die Unterlagen für den Bauantrag, den Ausweis reichen wir nach Fertigstellung nach.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Maßen
  • Bauteilaufbauten mit Materialien und Dicken
  • Fenster- und Türliste mit Kennwerten
  • Angaben zu Heizung, Warmwasser und Lüftung
  • Lageplan mit Ausrichtung und Verschattungssituation

Fehlt etwas davon? Kein Problem — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wie sich die Lücke schließen lässt.

Häufige Fragen zu GEG-Nachweis

Macht den Nachweis nicht der Architekt?
Manche Büros erstellen ihn selbst, viele geben ihn ab. Fragen Sie früh nach, wer ihn liefert — sonst fehlt er am Ende genau dann, wenn die Bauvorlage raus soll.
Was ist die 65-Prozent-Regel?
Neu eingebaute Heizungen müssen zu einem Mindestanteil mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Für Wärmepumpen, Anschluss an Wärmenetze und einige weitere Lösungen gilt der Nachweis als erbracht, bei anderen Varianten ist er zu rechnen. Welche Wege für Sie offenstehen, klären wir vor der Heizungsentscheidung.
Ist der GEG-Nachweis dasselbe wie der Energieausweis?
Nein, aber sie hängen zusammen. Der Nachweis ist die Rechnung für die Behörde vor dem Bau, der Bedarfsausweis das Dokument für das fertige Gebäude. Beide entstehen aus derselben Bilanzierung.
Und wenn sich während des Baus etwas ändert?
Dann wird der Nachweis fortgeschrieben. Wichtig ist, dass Änderungen an Aufbauten, Fenstern oder Haustechnik gemeldet werden — sonst passt der Ausweis am Ende nicht zum gebauten Haus.
Technisch weiter

Wenn es konkret wird: Berechnung statt Empfehlung

Heizungswahl, Anlagenauslegung und Photovoltaik gehören zur Bauberatung. Diese Leistungen setzen an dieser Stelle an.

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