Bestandssanierung

Sanierung zum Effizienzhaus 55

Der meistgewählte Sanierungsstandard: was EH 55 im Bestand verlangt, welche Bauteile dafür angefasst werden müssen und wann es sich rechnet.

KfW 261BEG WGDIN V 18599GEG

Worum es geht

Effizienzhaus 55 bedeutet, dass Ihr saniertes Haus rechnerisch nur noch rund 55 Prozent der Primärenergie eines vergleichbaren Referenzneubaus benötigt — und dass auch der Wärmeverlust über die Hülle eine Grenze einhält. Für ein Bestandsgebäude ist das anspruchsvoll, aber häufiger erreichbar, als Eigentümer vermuten.

Der Weg dorthin führt fast immer über ein Paket: Dämmung der Außenwände oder des Daches, Austausch der Fenster, Dämmung von Kellerdecke oder oberster Geschossdecke und ein effizienter Wärmeerzeuger, in der Regel eine Wärmepumpe. Einzelmaßnahmen allein reichen nicht.

Wir rechnen vor der Entscheidung durch, ob EH 55 bei Ihrem Gebäude realistisch ist, welches Maßnahmenpaket dafür nötig wäre und ob sich der Sprung gegenüber der Förderung von Einzelmaßnahmen lohnt. Manchmal ist die Antwort nein — dann sagen wir das.

Für wen das gedacht ist

  • Eigentümer, die eine Komplettsanierung in einem Zug planen
  • Käufer eines sanierungsbedürftigen Hauses mit Finanzierungsbedarf
  • Eigentümer, die zwischen Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus abwägen
  • Bauherren, die Kredit und Tilgungszuschuss in die Finanzierung einplanen

Was wir konkret tun

  • Bilanzierung des Ist-Zustands nach DIN V 18599
  • Berechnung der Zielvariante Effizienzhaus 55 mit konkreten Bauteilen
  • Prüfung, ob die EE-Klasse und mögliche Boni erreichbar sind
  • Vergleich gegen die Förderung von Einzelmaßnahmen inklusive iSFP-Bonus
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die Nutzungsdauer
  • Zusammenstellung der für den Antrag nötigen Nachweise
  • Empfehlung zu Reihenfolge und Bauablauf

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Nachweisrechnung für Ist-Zustand und Zielvariante
  • Maßnahmenpaket mit Bauteilanforderungen für EH 55
  • Vergleich der beiden Förderwege mit Zahlen statt Bauchgefühl
  • Fahrplan bis zum Förderantrag mit Fristen und Zuständigkeiten

Ablauf

SCHRITT 01

Aufnahme

Bestandsaufnahme vor Ort, Ermittlung der vorhandenen Bauteilaufbauten und der Anlagentechnik.

SCHRITT 02

Bilanzierung

Berechnung von Ist-Zustand und Zielvariante, inklusive Prüfung der Hüllflächenanforderung.

SCHRITT 03

Vergleich

Effizienzhaus gegen Einzelmaßnahmen: Investition, Förderung und Betriebskosten nebeneinander.

SCHRITT 04

Entscheidung

Sie wählen den Weg, wir stellen die Unterlagen für Antrag und Umsetzung zusammen.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten
  • Bekannte Bauteilaufbauten und bisherige Sanierungen
  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
  • Angaben zur bestehenden Heizung und Warmwasserbereitung
  • Fotos von Fassade, Dach, Keller und Fenstern

Fehlt etwas davon? Kein Problem — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wie sich die Lücke schließen lässt.

Häufige Fragen zu Effizienzhaus 55

Warum 55 und nicht 70 oder 40?
EH 55 ist im Bestand der Punkt, an dem Aufwand und Förderwirkung für viele Häuser am besten zusammenkommen. EH 70 verlangt weniger, bringt aber auch weniger Förderung; EH 40 ist im Altbau oft nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar. Welche Stufe bei Ihnen passt, entscheidet die Rechnung, nicht die Gewohnheit.
Was ist die EE-Klasse?
Sie wird erreicht, wenn ein Mindestanteil der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammt — mit einer Wärmepumpe in der Regel erfüllt. Sie verbessert die Förderkonditionen, ohne dass zusätzliche Bauteile nötig wären, und ist deshalb fast immer mitzunehmen.
Muss die Fassade zwingend gedämmt werden?
Nicht zwingend, aber häufig. Wo Denkmalschutz oder Fassadenstruktur dagegenstehen, prüfen wir Alternativen: Innendämmung in Teilbereichen, stärkere Dach- und Kellerdämmung, bessere Fenster. Ob das für EH 55 reicht, zeigt die Bilanz.
Wann muss der Antrag gestellt sein?
Vor Vorhabenbeginn, also bevor der Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen wird. Planungsleistungen sind davon ausgenommen. Diese Reihenfolge ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge — wir halten den Zeitplan von Anfang an fest.
Technisch weiter

Wenn es konkret wird: Berechnung statt Empfehlung

Heizungswahl, Anlagenauslegung und Photovoltaik gehören zur Bauberatung. Diese Leistungen setzen an dieser Stelle an.

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