BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen
Direkte Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik und Energieberatung — Voraussetzungen, technische Mindestanforderungen, Antragsweg.
Worum es geht
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst einzelne Maßnahmen: Dämmung von Dach, Wand, Keller und Geschossdecke, neue Fenster und Außentüren, Lüftungsanlagen, Anlagentechnik sowie die Energieberatung selbst. Anders als bei der KfW fließt das Geld als direkter Zuschuss, nicht über einen Kredit.
Der Zuschuss ist an technische Mindestanforderungen gebunden, die deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen — meist über einen geforderten U-Wert je Bauteil. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöht sich der Fördersatz für die darin enthaltenen Maßnahmen.
Wir prüfen vor der Beauftragung, ob Ihre geplanten Maßnahmen die Anforderungen erfüllen, bereiten den Antrag vor und achten darauf, dass die Reihenfolge stimmt: erst Antrag, dann Vertrag. Alle Sätze und Höchstbeträge gleichen wir zum Antragszeitpunkt mit der geltenden Richtlinie ab.
Für wen das gedacht ist
- Eigentümer, die einzelne Maßnahmen umsetzen statt komplett zu sanieren
- Eigentümer mit vorliegendem iSFP, die den Bonus nutzen wollen
- Alle, die ein Handwerkerangebot auf Förderfähigkeit prüfen lassen möchten
- Eigentümer, deren Antrag abgelehnt oder gekürzt wurde
Was wir konkret tun
- Prüfung der geplanten Maßnahmen gegen die technischen Mindestanforderungen
- U-Wert-Nachweise für die betroffenen Bauteile
- Prüfung der Angebote auf förderfähige und nicht förderfähige Positionen
- Klärung, ob ein iSFP-Bonus in Frage kommt
- Vorbereitung des Antrags samt Anlagen
- Zeitplan, damit die Reihenfolge von Antrag und Auftrag stimmt
- Begleitung bis zum Verwendungsnachweis
Was Sie am Ende in der Hand haben
- Bewertung jeder geplanten Maßnahme auf Förderfähigkeit
- Berechnete Nachweise für die betroffenen Bauteile
- Antragsfertige Unterlagen mit vollständigen Anlagen
- Klarer Ablaufplan mit den Punkten, an denen Anträge scheitern
Ablauf
Maßnahmen prüfen
Wir gleichen Ihr Vorhaben mit den aktuellen Anforderungen der Richtlinie ab.
Nachweise rechnen
U-Werte und technische Kennwerte für die geplanten Bauteile ermitteln.
Antrag vorbereiten
Unterlagen zusammenstellen, Angebote auf förderfähige Positionen prüfen.
Umsetzung & Nachweis
Nach der Umsetzung prüfen wir Rechnungen und Fachunternehmererklärung für den Nachweis.
Was wir von Ihnen brauchen
- Angebote der ausführenden Betriebe
- Angaben zum vorhandenen Bauteilaufbau
- Baujahr des Gebäudes und bisherige Sanierungen
- Vorhandener iSFP, falls einer vorliegt
- Eigentumsnachweis oder Grundbuchauszug
Fehlt etwas davon? Kein Problem — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wie sich die Lücke schließen lässt.
Häufige Fragen zu BAFA-Förderung
Muss der Antrag vor dem Auftrag gestellt werden?
Was bringt der iSFP-Bonus?
Warum wurde mein Antrag gekürzt?
Wird die Energieberatung selbst gefördert?
Wenn es konkret wird: Berechnung statt Empfehlung
Heizungswahl, Anlagenauslegung und Photovoltaik gehören zur Bauberatung. Diese Leistungen setzen an dieser Stelle an.
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