Energieausweis für Wohngebäude
Pflicht bei Verkauf und Vermietung: welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist, was drinsteht und was er wirklich aussagt.
Worum es geht
Wer ein Wohngebäude verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis. Er muss bereits in der Immobilienanzeige mit bestimmten Angaben auftauchen, spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer oder Mieter übergeben werden. Fehlt er, drohen Bußgelder.
Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre beruht, und den Bedarfsausweis, der das Gebäude technisch durchrechnet. Welcher zulässig ist, hängt von Baujahr, Größe und Sanierungsstand ab — bei kleineren älteren Gebäuden ohne Sanierung ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Wir stellen Energieausweise für Wohngebäude aus und sagen Ihnen vorab, welche Variante für Ihr Objekt zulässig und welche sinnvoll ist. Denn der Verbrauchsausweis ist günstiger, der Bedarfsausweis dafür belastbarer — und im Verkaufsgespräch oft das bessere Argument.
Für wen das gedacht ist
- Eigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen
- Erben, die ein Objekt veräußern
- Eigentümer, deren Ausweis abgelaufen ist
- Makler und Verwalter, die einen Ausweis für ein Objekt benötigen
Was wir konkret tun
- Klärung, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude zulässig ist
- Aufnahme der erforderlichen Gebäude- oder Verbrauchsdaten
- Bereinigung der Verbrauchsdaten um Leerstand und Witterung
- Erstellung und Registrierung des Ausweises
- Modernisierungsempfehlungen als Pflichtbestandteil
- Formulierungshilfe für die Angaben in der Immobilienanzeige
- Erläuterung der Kennwerte für Ihr Verkaufs- oder Vermietungsgespräch
Was Sie am Ende in der Hand haben
- Gültiger, registrierter Energieausweis nach GEG
- Kennwerte und Effizienzklasse für die Immobilienanzeige
- Modernisierungsempfehlungen zum Gebäude
- Kurze Einordnung, was die Werte im Marktvergleich bedeuten
Ablauf
Typ klären
Wir prüfen anhand von Baujahr, Größe und Sanierungsstand, welcher Ausweis zulässig ist.
Daten erheben
Verbrauchsabrechnungen oder Gebäudedaten, je nach Ausweistyp; meist ohne Ortstermin möglich.
Erstellen
Berechnung beziehungsweise Auswertung, Erstellung und Registrierung des Ausweises.
Übergabe
Sie erhalten den Ausweis digital, mit Erläuterung der Kennwerte und der Pflichtangaben.
Was wir von Ihnen brauchen
- Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
- Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre (Verbrauchsausweis)
- Angaben zu Sanierungen mit Jahr und Umfang
- Fotos von Gebäude und Heizungsanlage
Fehlt etwas davon? Kein Problem — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wie sich die Lücke schließen lässt.
Häufige Fragen zu Energieausweis
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Brauche ich einen Ausweis, wenn ich selbst wohnen bleibe?
Was passiert ohne Ausweis?
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Wenn es konkret wird: Berechnung statt Empfehlung
Heizungswahl, Anlagenauslegung und Photovoltaik gehören zur Bauberatung. Diese Leistungen setzen an dieser Stelle an.
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