Standards & Nachweise erklärt

Energieausweis für Wohngebäude

Pflicht bei Verkauf und Vermietung: welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist, was drinsteht und was er wirklich aussagt.

GEG § 79 ff.GEG § 88Bekanntmachung Vergleichswerte

Worum es geht

Wer ein Wohngebäude verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis. Er muss bereits in der Immobilienanzeige mit bestimmten Angaben auftauchen, spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer oder Mieter übergeben werden. Fehlt er, drohen Bußgelder.

Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre beruht, und den Bedarfsausweis, der das Gebäude technisch durchrechnet. Welcher zulässig ist, hängt von Baujahr, Größe und Sanierungsstand ab — bei kleineren älteren Gebäuden ohne Sanierung ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Wir stellen Energieausweise für Wohngebäude aus und sagen Ihnen vorab, welche Variante für Ihr Objekt zulässig und welche sinnvoll ist. Denn der Verbrauchsausweis ist günstiger, der Bedarfsausweis dafür belastbarer — und im Verkaufsgespräch oft das bessere Argument.

Für wen das gedacht ist

  • Eigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen
  • Erben, die ein Objekt veräußern
  • Eigentümer, deren Ausweis abgelaufen ist
  • Makler und Verwalter, die einen Ausweis für ein Objekt benötigen

Was wir konkret tun

  • Klärung, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude zulässig ist
  • Aufnahme der erforderlichen Gebäude- oder Verbrauchsdaten
  • Bereinigung der Verbrauchsdaten um Leerstand und Witterung
  • Erstellung und Registrierung des Ausweises
  • Modernisierungsempfehlungen als Pflichtbestandteil
  • Formulierungshilfe für die Angaben in der Immobilienanzeige
  • Erläuterung der Kennwerte für Ihr Verkaufs- oder Vermietungsgespräch

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Gültiger, registrierter Energieausweis nach GEG
  • Kennwerte und Effizienzklasse für die Immobilienanzeige
  • Modernisierungsempfehlungen zum Gebäude
  • Kurze Einordnung, was die Werte im Marktvergleich bedeuten

Ablauf

SCHRITT 01

Typ klären

Wir prüfen anhand von Baujahr, Größe und Sanierungsstand, welcher Ausweis zulässig ist.

SCHRITT 02

Daten erheben

Verbrauchsabrechnungen oder Gebäudedaten, je nach Ausweistyp; meist ohne Ortstermin möglich.

SCHRITT 03

Erstellen

Berechnung beziehungsweise Auswertung, Erstellung und Registrierung des Ausweises.

SCHRITT 04

Übergabe

Sie erhalten den Ausweis digital, mit Erläuterung der Kennwerte und der Pflichtangaben.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre (Verbrauchsausweis)
  • Angaben zu Sanierungen mit Jahr und Umfang
  • Fotos von Gebäude und Heizungsanlage

Fehlt etwas davon? Kein Problem — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wie sich die Lücke schließen lässt.

Häufige Fragen zu Energieausweis

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach braucht es bei Verkauf oder Vermietung einen neuen. Wird das Gebäude zwischenzeitlich saniert, lohnt sich ein neuer Ausweis oft schon vorher, weil er den besseren Zustand abbildet.
Brauche ich einen Ausweis, wenn ich selbst wohnen bleibe?
Nein. Die Pflicht entsteht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Wer bleibt, braucht keinen — kann aber vom Bedarfsausweis als Planungsgrundlage profitieren.
Was passiert ohne Ausweis?
Die Pflichtangaben in der Anzeige und die rechtzeitige Vorlage sind bußgeldbewehrt. In der Praxis wird häufiger ein anderes Problem daraus: Käufer und deren Banken verlangen den Ausweis, und ohne ihn stockt die Finanzierung.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Nur Personen, die die Voraussetzungen nach GEG erfüllen — das ist gesetzlich geregelt und unabhängig von der Energieeffizienz-Expertenliste. Diese Berechtigung liegt bei uns vor, wir stellen Ausweise für Wohngebäude selbst aus.
Technisch weiter

Wenn es konkret wird: Berechnung statt Empfehlung

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