Standards & Nachweise erklärt

Bedarfsausweis: die gerechnete Variante

Der Ausweis, der das Gebäude bewertet statt das Heizverhalten der Bewohner — Pflicht in vielen Fällen und Grundlage jeder Sanierungsplanung.

GEG § 80DIN V 18599GEG § 88

Worum es geht

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude, nicht seine Bewohner. Er rechnet aus den Bauteilen, ihren U-Werten, der Anlagentechnik und einer genormten Nutzung aus, wie viel Energie das Haus unter Standardbedingungen benötigt. Wer heizt, wie viel gelüftet wird und ob das Gästezimmer kalt bleibt, spielt dabei bewusst keine Rolle.

Genau das macht ihn vergleichbar — und erklärt zugleich, warum die Zahl vom realen Verbrauch abweicht. Sparsame Haushalte verbrauchen häufig weniger als berechnet, große Familien mehr. Für den Vergleich zweier Häuser ist die gerechnete Zahl trotzdem die ehrlichere.

Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977, die seither nicht auf den damaligen Wärmeschutzstandard gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Freiwillig lohnt er sich immer dann, wenn ohnehin eine Sanierung ansteht: Die Berechnung ist die halbe Vorarbeit dafür.

Für wen das gedacht ist

  • Eigentümer älterer Gebäude, für die der Verbrauchsausweis nicht zulässig ist
  • Verkäufer, die einen belastbaren Wert vorlegen wollen
  • Eigentümer, die ohnehin eine Sanierung planen
  • Käufer, die den energetischen Zustand vor dem Kauf einschätzen wollen

Was wir konkret tun

  • Aufnahme der Gebäudegeometrie und der Bauteilaufbauten
  • Ermittlung der U-Werte der Bestandskonstruktionen
  • Erfassung von Wärmeerzeuger, Verteilung, Speicher und Warmwasserbereitung
  • Bilanzierung nach DIN V 18599
  • Ausweisung von End- und Primärenergiebedarf sowie Effizienzklasse
  • Modernisierungsempfehlungen mit Wirkung auf die Kennwerte
  • Registrierung und Übergabe des Ausweises

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Registrierter Bedarfsausweis mit allen Pflichtangaben
  • End- und Primärenergiebedarf sowie Effizienzklasse
  • Bauteilbezogene Kennwerte, die für eine Sanierungsplanung weiterverwendbar sind
  • Modernisierungsempfehlungen mit Einordnung ihrer Wirkung

Ablauf

SCHRITT 01

Datenaufnahme

Pläne, Fotos und Angaben zur Technik; wo Aufbauten unklar sind, klären wir gezielt nach oder kommen vorbei.

SCHRITT 02

Berechnung

Bilanzierung nach DIN V 18599 mit realen Bauteilen statt pauschalen Baujahresannahmen.

SCHRITT 03

Prüfung

Plausibilitätsvergleich mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch, um Aufnahmefehler zu erkennen.

SCHRITT 04

Ausstellung

Registrierung, Übergabe und Erläuterung der Werte.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten, soweit vorhanden
  • Baujahr sowie Art und Jahr durchgeführter Sanierungen
  • Angaben zur Heizung, zum Speicher und zur Warmwasserbereitung
  • Fensterart und Verglasung
  • Fotos von Fassade, Dach, Keller und Technikraum

Fehlt etwas davon? Kein Problem — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wie sich die Lücke schließen lässt.

Häufige Fragen zu Bedarfsausweis

Warum weicht der Bedarfswert von meinem Verbrauch ab?
Weil die Berechnung eine genormte Nutzung unterstellt: 20 Grad in allen beheizten Räumen, definierter Warmwasserbedarf, normiertes Lüftungsverhalten. Abweichungen von 30 Prozent nach oben oder unten sind normal und kein Rechenfehler.
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Vor allem bei kleineren Wohngebäuden mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht auf den Wärmeschutzstandard von damals gebracht wurden. Bei Neubauten ergibt er sich ohnehin aus dem GEG-Nachweis. In den übrigen Fällen dürfen Sie wählen.
Ist er teurer als der Verbrauchsausweis?
Ja, weil das Gebäude aufgenommen und gerechnet wird, statt drei Abrechnungen auszuwerten. Dafür bekommen Sie eine Datengrundlage, die für Sanierungsplanung, Förderung und Heizlast weiterverwendbar ist.
Kann ich damit eine Förderung beantragen?
Der Ausweis allein ist kein Förderantrag. Die Berechnung dahinter ist aber die Basis, auf der Effizienzhausnachweise und Sanierungsvarianten aufsetzen — wer den Bedarfsausweis hat, spart bei der Förderberatung Aufnahmeaufwand.
Technisch weiter

Wenn es konkret wird: Berechnung statt Empfehlung

Heizungswahl, Anlagenauslegung und Photovoltaik gehören zur Bauberatung. Diese Leistungen setzen an dieser Stelle an.

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