Bedarfsausweis: die gerechnete Variante
Der Ausweis, der das Gebäude bewertet statt das Heizverhalten der Bewohner — Pflicht in vielen Fällen und Grundlage jeder Sanierungsplanung.
Worum es geht
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude, nicht seine Bewohner. Er rechnet aus den Bauteilen, ihren U-Werten, der Anlagentechnik und einer genormten Nutzung aus, wie viel Energie das Haus unter Standardbedingungen benötigt. Wer heizt, wie viel gelüftet wird und ob das Gästezimmer kalt bleibt, spielt dabei bewusst keine Rolle.
Genau das macht ihn vergleichbar — und erklärt zugleich, warum die Zahl vom realen Verbrauch abweicht. Sparsame Haushalte verbrauchen häufig weniger als berechnet, große Familien mehr. Für den Vergleich zweier Häuser ist die gerechnete Zahl trotzdem die ehrlichere.
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977, die seither nicht auf den damaligen Wärmeschutzstandard gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Freiwillig lohnt er sich immer dann, wenn ohnehin eine Sanierung ansteht: Die Berechnung ist die halbe Vorarbeit dafür.
Für wen das gedacht ist
- Eigentümer älterer Gebäude, für die der Verbrauchsausweis nicht zulässig ist
- Verkäufer, die einen belastbaren Wert vorlegen wollen
- Eigentümer, die ohnehin eine Sanierung planen
- Käufer, die den energetischen Zustand vor dem Kauf einschätzen wollen
Was wir konkret tun
- Aufnahme der Gebäudegeometrie und der Bauteilaufbauten
- Ermittlung der U-Werte der Bestandskonstruktionen
- Erfassung von Wärmeerzeuger, Verteilung, Speicher und Warmwasserbereitung
- Bilanzierung nach DIN V 18599
- Ausweisung von End- und Primärenergiebedarf sowie Effizienzklasse
- Modernisierungsempfehlungen mit Wirkung auf die Kennwerte
- Registrierung und Übergabe des Ausweises
Was Sie am Ende in der Hand haben
- Registrierter Bedarfsausweis mit allen Pflichtangaben
- End- und Primärenergiebedarf sowie Effizienzklasse
- Bauteilbezogene Kennwerte, die für eine Sanierungsplanung weiterverwendbar sind
- Modernisierungsempfehlungen mit Einordnung ihrer Wirkung
Ablauf
Datenaufnahme
Pläne, Fotos und Angaben zur Technik; wo Aufbauten unklar sind, klären wir gezielt nach oder kommen vorbei.
Berechnung
Bilanzierung nach DIN V 18599 mit realen Bauteilen statt pauschalen Baujahresannahmen.
Prüfung
Plausibilitätsvergleich mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch, um Aufnahmefehler zu erkennen.
Ausstellung
Registrierung, Übergabe und Erläuterung der Werte.
Was wir von Ihnen brauchen
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten, soweit vorhanden
- Baujahr sowie Art und Jahr durchgeführter Sanierungen
- Angaben zur Heizung, zum Speicher und zur Warmwasserbereitung
- Fensterart und Verglasung
- Fotos von Fassade, Dach, Keller und Technikraum
Fehlt etwas davon? Kein Problem — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wie sich die Lücke schließen lässt.
Häufige Fragen zu Bedarfsausweis
Warum weicht der Bedarfswert von meinem Verbrauch ab?
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Ist er teurer als der Verbrauchsausweis?
Kann ich damit eine Förderung beantragen?
Wenn es konkret wird: Berechnung statt Empfehlung
Heizungswahl, Anlagenauslegung und Photovoltaik gehören zur Bauberatung. Diese Leistungen setzen an dieser Stelle an.
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