Wasser im Keller, Geruch aus dem Abfluss, Ärger mit dem Antrag.
Entwässerung fällt erst auf, wenn etwas schiefgeht — und dann geht es meist um Geld: um Sanierungskosten, um verlorene Bauzeit oder um eine Versicherung, die kürzt. Suchen Sie unten, was bei Ihnen passiert.
Bei Starkregen steht Wasser im Keller
Nach heftigem Regen steht Wasser im Keller — aus Bodenabläufen, der Toilette, an der Kellerwand oder unter der Kellertür.
Ursachen ansehenBrauche ich überhaupt eine Rückstausicherung?
Sie haben Ablaufstellen im Keller oder Souterrain — Bodenablauf, Waschmaschine, Dusche, Toilette — und wissen nicht, ob und wie sie gesichert sind.
Ursachen ansehenEs riecht nach Kanal — aus dem Abfluss oder im Keller
Ein fauliger Geruch nach Abwasser, oft im Keller oder Gäste-WC, manchmal nur zeitweise — etwa bei Wind, nach längerer Abwesenheit oder wenn im Haus viel Wasser läuft.
Ursachen ansehenDer Entwässerungsantrag wurde abgelehnt oder kam zurück
Die Gemeinde meldet sich mit einer Nachforderung, einem Zurückweisungsschreiben oder einer Liste fehlender Unterlagen — und der Bauablauf steht.
Ursachen ansehenDie Dichtheitsprüfung ist negativ ausgefallen
Das Prüfprotokoll weist Undichtigkeiten, Risse, Muffenversätze oder Wurzeleinwuchs aus — häufig mit Bildern aus der Kamerabefahrung.
Ursachen ansehenDie Gemeinde verlangt plötzlich Versickerung oder Rückhaltung
Im Bescheid oder in der Bauvoranfrage steht, dass Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern oder zurückzuhalten ist — und ein Nachweis gefordert wird.
Ursachen ansehenDie Versicherung kürzt nach dem Wasserschaden
Nach einem Wasserschaden im Keller kürzt die Versicherung die Leistung oder lehnt sie ab — meist mit Hinweis auf eine fehlende oder nicht gewartete Rückstausicherung.
Ursachen ansehenVier Sätze, die fast immer gelten
- Die erste Frage ist immer, woher das Wasser kommt: Rückstau aus dem Kanal oder Oberflächenwasser von außen. Die Maßnahmen sind völlig verschieden.
- Wer entgegen der Entwässerungssatzung keine Rückstausicherung eingebaut hat, haftet für den Schaden selbst — Versicherungen kürzen dann regelmäßig.
- Rückstauverschlüsse sind wartungspflichtig. Eine zugesetzte Klappe schließt nicht, ist aber formal vorhanden.
- Fast jede Beanstandung im Genehmigungsverfahren ist ein Vollständigkeitsproblem, kein fachliches — und kostet trotzdem Wochen.
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