Die Gemeinde verlangt plötzlich Versickerung oder Rückhaltung
Im Bescheid oder in der Bauvoranfrage steht, dass Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern oder zurückzuhalten ist — und ein Nachweis gefordert wird.
Kein Notfall, aber es wird nicht von selbst besser.
Das können Sie selbst prüfen
Ein paar Schritte, für die Sie nichts brauchen außer einer Taschenlampe und etwas Zeit. Sie grenzen die Ursache bereits deutlich ein — und ersparen sich teure Fehlschlüsse.
Bodenart einschätzen
Sandiger Boden versickert gut, lehmiger und bindiger Boden kaum. Das entscheidet über die Größe der Anlage — und darüber, ob sie überhaupt möglich ist.
Grundwasserstand abfragen
Ist der Abstand zum Grundwasser zu gering, scheidet Versickerung aus. Die Auskunft gibt die Untere Wasserbehörde.
Angeschlossene Flächen aufmessen
Dach, Terrasse, Zufahrt, Nebengebäude. Aus dieser Fläche und der örtlichen Regenspende ergibt sich das erforderliche Volumen.
Platz auf dem Grundstück prüfen
Versickerungsanlagen brauchen Abstand zu Gebäuden und Grenzen. Auf kleinen Grundstücken ist das oft der begrenzende Faktor.
Wahrscheinliche Ursachen
Kommunale Satzung verlangt es
sehr häufigImmer mehr Gemeinden entlasten so den Kanal — bei Neubau und teils schon bei Flächenänderungen im Bestand.
Angeschlossene Fläche hat sich vergrößert
häufigTerrasse, Carport oder Zufahrt kamen dazu; damit greift die Vorgabe auch im Bestand.
Kanal am Kapazitätslimit
häufigIn Bestandsgebieten wird Neuanschluss dann nur mit Drosselung oder Rückhaltung genehmigt.
Bebauungsplan enthält eine Festsetzung
regelmäßigSteht dort bereits, wird sie im Genehmigungsverfahren durchgesetzt.
Was das mit der Planung zu tun hat
Ob versickert werden kann, entscheidet der Boden — nicht der gute Wille. Bei bindigen Böden werden die Anlagen schnell so groß, dass sie auf dem Grundstück keinen Platz mehr finden. Dann ist Rückhaltung mit gedrosselter Ableitung der gangbare Weg, und genau dieser Nachweis gehört in den Entwässerungsantrag.
Was hilft
- Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens bestimmen lassen — die Grundlage jeder Bemessung
- Erforderliches Volumen aus Fläche, Abflussbeiwerten und örtlicher Regenspende rechnen
- Bei bindigem Boden auf Rückhaltung mit Drosselabfluss ausweichen
- Mulden, Rigolen und Zisternen als Kombination prüfen statt nur eine Variante
- Nachweis in der von der Kommune geforderten Form beifügen
Sobald ein Nachweis gefordert ist. Er verlangt Bodenkennwerte, Abflussbeiwerte und eine Bemessung nach Regelwerk — mit einer Skizze ist es nicht getan.
Häufige Fragen
Was, wenn mein Boden nicht versickerungsfähig ist?
Kann ich eine Zisterne anrechnen lassen?
Gilt das auch für den Bestand?
Wenn Sie es klären lassen wollen
Versickerungsanlage planen & bemessen
Rigole, Sickertunnel, Sickerschacht oder Mulde: Bauform und Volumen nach DWA-A 138 gerechnet — mit kf-Wert, Regenspende und Überflutungsnachweis statt Katalogangabe.
Leistung ansehenWeiterlesen
Antrag abgelehnt
Der Entwässerungsantrag wurde abgelehnt oder kam zurück
AnsehenWasser im Keller
Bei Starkregen steht Wasser im Keller
AnsehenRückstausicherung nötig?
Brauche ich überhaupt eine Rückstausicherung?
AnsehenRatgeber
Rigole, Sickertunnel oder Sickerschacht: was wann passt
Beitrag lesenRatgeber
Entwässerungsantrag: so kommen Sie ohne Nachforderung durch
Beitrag lesen