Nicht liegen lassen

Die Gemeinde verlangt plötzlich Versickerung oder Rückhaltung

Im Bescheid oder in der Bauvoranfrage steht, dass Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern oder zurückzuhalten ist — und ein Nachweis gefordert wird.

Kein Notfall, aber es wird nicht von selbst besser.

Das können Sie selbst prüfen

Ein paar Schritte, für die Sie nichts brauchen außer einer Taschenlampe und etwas Zeit. Sie grenzen die Ursache bereits deutlich ein — und ersparen sich teure Fehlschlüsse.

Bodenart einschätzen

Sandiger Boden versickert gut, lehmiger und bindiger Boden kaum. Das entscheidet über die Größe der Anlage — und darüber, ob sie überhaupt möglich ist.

Grundwasserstand abfragen

Ist der Abstand zum Grundwasser zu gering, scheidet Versickerung aus. Die Auskunft gibt die Untere Wasserbehörde.

Angeschlossene Flächen aufmessen

Dach, Terrasse, Zufahrt, Nebengebäude. Aus dieser Fläche und der örtlichen Regenspende ergibt sich das erforderliche Volumen.

Platz auf dem Grundstück prüfen

Versickerungsanlagen brauchen Abstand zu Gebäuden und Grenzen. Auf kleinen Grundstücken ist das oft der begrenzende Faktor.

Wahrscheinliche Ursachen

Kommunale Satzung verlangt es

sehr häufig

Immer mehr Gemeinden entlasten so den Kanal — bei Neubau und teils schon bei Flächenänderungen im Bestand.

Angeschlossene Fläche hat sich vergrößert

häufig

Terrasse, Carport oder Zufahrt kamen dazu; damit greift die Vorgabe auch im Bestand.

Kanal am Kapazitätslimit

häufig

In Bestandsgebieten wird Neuanschluss dann nur mit Drosselung oder Rückhaltung genehmigt.

Bebauungsplan enthält eine Festsetzung

regelmäßig

Steht dort bereits, wird sie im Genehmigungsverfahren durchgesetzt.

Was das mit der Planung zu tun hat

Ob versickert werden kann, entscheidet der Boden — nicht der gute Wille. Bei bindigen Böden werden die Anlagen schnell so groß, dass sie auf dem Grundstück keinen Platz mehr finden. Dann ist Rückhaltung mit gedrosselter Ableitung der gangbare Weg, und genau dieser Nachweis gehört in den Entwässerungsantrag.

Was hilft

  • Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens bestimmen lassen — die Grundlage jeder Bemessung
  • Erforderliches Volumen aus Fläche, Abflussbeiwerten und örtlicher Regenspende rechnen
  • Bei bindigem Boden auf Rückhaltung mit Drosselabfluss ausweichen
  • Mulden, Rigolen und Zisternen als Kombination prüfen statt nur eine Variante
  • Nachweis in der von der Kommune geforderten Form beifügen
Ab hier wird es ohne Aufmaß ungenau

Sobald ein Nachweis gefordert ist. Er verlangt Bodenkennwerte, Abflussbeiwerte und eine Bemessung nach Regelwerk — mit einer Skizze ist es nicht getan.

Häufige Fragen

Was, wenn mein Boden nicht versickerungsfähig ist?
Dann ist Rückhaltung mit gedrosselter Ableitung die übliche Alternative. Auch dafür ist ein Nachweis zu führen, aber er ist meist einfacher zu erfüllen.
Kann ich eine Zisterne anrechnen lassen?
Teilweise — viele Satzungen erkennen Rückhaltevolumen an, wenn es nachweislich zur Verfügung steht. Die Anrechnung ist örtlich unterschiedlich geregelt.
Gilt das auch für den Bestand?
Sobald sich die angeschlossene Fläche ändert, greift die Vorgabe regelmäßig auch dort. Eine neue Terrasse reicht dafür aus.
Erstgespräch

Selbstcheck gemacht, Ursache unklar? Dann rechnen wir es nach.