Berechnung & Nachweise7 Min. Lesezeitaktualisiert 12. August 2026

Entwässerungsantrag: so kommen Sie ohne Nachforderung durch

Der Entwässerungsantrag ist selten kompliziert — er ist nur selten vollständig. Was hineingehört, wie Rückstau und Versickerung nachgewiesen werden und wo Anträge hängen bleiben.

Wer neu baut, anbaut oder die Entwässerung ändert, braucht in fast jeder Kommune eine Genehmigung. Die Anforderungen stehen in der örtlichen Entwässerungssatzung und unterscheiden sich im Detail erheblich — was in einer Gemeinde als Skizze durchgeht, wird in der Nachbargemeinde zurückgewiesen.

Die häufigste Ursache für Verzögerung ist nicht ein technischer Fehler, sondern eine fehlende Anlage. Und jede Nachforderung kostet in der Praxis mehrere Wochen.

Was in den Antrag gehört

  • Entwässerungsplan mit Leitungsführung, Nennweiten, Gefälle, Schächten und Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal.
  • Lageplan mit Grundstücksgrenzen, Gebäude und befestigten Flächen.
  • Grundrisse und Schnitte mit Angabe der Rückstauebene.
  • Berechnung der Schmutzwasserabflüsse nach DIN 1986-100.
  • Regenwasserberechnung mit der örtlichen Regenspende.
  • Nachweis der Rückstausicherung für alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene.
  • Versickerungs- oder Rückhaltenachweis, sofern die Satzung das fordert.
  • Die von der Gemeinde vorgegebenen Formulare, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Schmutzwasser: Anschlusswerte statt Summierung

Der Schmutzwasserabfluss wird nicht als einfache Summe aller Anschlüsse gebildet. Jede Entwässerungsgegenstand bekommt einen Anschlusswert, und daraus wird über eine Abflusskennzahl der maßgebende Schmutzwasserabfluss ermittelt. Dazu kommen Dauerabflüsse aus Geräten, die kontinuierlich fördern.

Diese Systematik verhindert, dass Leitungen für einen Fall dimensioniert werden, der nie eintritt — dass also alle Geräte des Hauses gleichzeitig laufen.

Regenwasser: die Fläche ist nur der Anfang

Für Regenwasser wird die wirksame Fläche mit der örtlichen Regenspende multipliziert. Entscheidend sind zwei Punkte, die häufig übersehen werden:

  1. Abflussbeiwerte: Ein Kiesdach, eine Rasenfläche und eine Betonterrasse führen unterschiedlich viel Wasser ab. Wer alles gleich behandelt, rechnet falsch.
  2. Bemessungsregen: Für die Grundleitung gilt ein anderes Bemessungsereignis als für den Überflutungsnachweis. Beides gehört unterschieden.

Versickerung: erlaubt, gefordert oder ausgeschlossen

Viele Kommunen verlangen inzwischen, Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern oder zurückzuhalten, um den Kanal zu entlasten. Ob das möglich ist, hängt vom Boden ab: Der Durchlässigkeitsbeiwert entscheidet über die notwendige Fläche einer Versickerungsanlage.

  • Bei durchlässigen Böden reichen oft Mulden oder Rigolen mit überschaubarem Volumen.
  • Bei bindigen Böden wird die erforderliche Anlage schnell groß — dann ist Rückhaltung mit gedrosselter Ableitung die realistischere Lösung.
  • Bei hohem Grundwasserstand oder Altlasten kann Versickerung ausgeschlossen sein.
Revisionsschächte gehören an jede Richtungsänderung und in den Plan — nicht nur in die Ausführung.

Woran Anträge typischerweise scheitern

FehlerFolge
Befestigte Flächen unvollständig erfasstNachforderung, geänderte Bemessung
Rückstausicherung fehlt oder falscher TypAblehnung, im Schadensfall kein Versicherungsschutz
Kein Versickerungsnachweis trotz SatzungsvorgabeAntrag wird zurückgestellt
Falsche oder veraltete FormulareFormale Zurückweisung
Fehlende Revisionsschächte im PlanNachforderung, teils Bauänderung

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Genehmigung?
Bei vollständigen Unterlagen häufig wenige Wochen. Jede Nachforderung verlängert den Vorgang um einen weiteren Prüfdurchlauf — deshalb lohnt sich Vollständigkeit von Anfang an.
Brauche ich einen Antrag, wenn ich nur eine Terrasse anschließe?
Meist ja, weil sich die angeschlossene Fläche ändert. Die Satzung Ihrer Gemeinde gibt vor, ab wann eine Änderungsanzeige nötig ist.
Kann ich Regenwasser auch nutzen statt ableiten?
Ja, Regenwassernutzung für Garten und WC ist möglich und wird teils gefördert. Der Überlauf muss aber trotzdem geregelt und im Antrag dargestellt werden.