Förderung & Anträge

KfW-Förderung für Neubau und Sanierung

Zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschuss für Effizienzhäuser und den Klimafreundlichen Neubau — wer sie bekommt, in welcher Reihenfolge, mit welchen Nachweisen.

KfW 261KfW 297/298KfW 458BEG

Worum es geht

Die KfW fördert dort, wo ein Gebäude als Ganzes einen Standard erreicht: den Klimafreundlichen Neubau, die Sanierung zum Effizienzhaus, den Heizungstausch und einige Sonderfälle wie den altersgerechten Umbau. Der Regelfall ist ein zinsverbilligter Kredit über Ihre Hausbank, bei dem ein Teil der Summe am Ende nicht zurückgezahlt werden muss — der Tilgungszuschuss.

Der Ablauf ist strenger geregelt, als viele erwarten. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, ein in der Expertenliste geführter Energieeffizienz-Experte muss die Bestätigung zum Antrag erstellen, und nach der Umsetzung folgt eine zweite Bestätigung als Verwendungsnachweis. Wer die Reihenfolge verdreht, verliert die Förderung — unabhängig davon, wie gut saniert wurde.

Wir sortieren für Ihr Vorhaben, welches Programm passt, in welcher Reihenfolge welcher Schritt fällig ist und welche Nachweise Sie wann brauchen. Alle Angaben zu Sätzen und Höchstbeträgen prüfen wir zum Zeitpunkt Ihres Antrags gegen die geltende Richtlinie.

Für wen das gedacht ist

  • Bauherren, die einen Neubau nach KFN finanzieren wollen
  • Eigentümer, die zum Effizienzhaus sanieren
  • Eigentümer, die Kredit und Zuschuss sinnvoll kombinieren möchten
  • Alle, denen ein Antrag bereits abgelehnt wurde

Was wir konkret tun

  • Prüfung, welche KfW-Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen
  • Abgleich mit parallel möglichen Zuschüssen und Landesprogrammen
  • Zeitplan mit allen Fristen von der Bestätigung bis zum Verwendungsnachweis
  • Vorbereitung der technischen Nachweise und Berechnungen
  • Abstimmung mit Ihrer Hausbank zur Kreditdurchleitung
  • Prüfung, ob Boni wie EE-Klasse oder Sanierungsstufen erreichbar sind
  • Begleitung bis zum Abschluss des Verfahrens

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Übersicht der erreichbaren Programme mit Konditionen und Voraussetzungen
  • Verbindlicher Ablaufplan mit Fristen und Zuständigkeiten
  • Vollständige technische Unterlagen für den Antrag
  • Klare Aussage, wo Ihr Vorhaben eine Anforderung noch nicht erfüllt

Ablauf

SCHRITT 01

Vorhaben klären

Wir erfassen Gebäude, geplante Maßnahmen und Zeitplan — daraus ergibt sich der Förderweg.

SCHRITT 02

Programme prüfen

Abgleich mit den aktuellen Richtlinien, inklusive Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüssen.

SCHRITT 03

Nachweise vorbereiten

Berechnungen und Unterlagen für die Bestätigung zum Antrag zusammenstellen.

SCHRITT 04

Antrag & Abschluss

Antrag vor Vorhabenbeginn, danach Umsetzung, am Ende der Verwendungsnachweis.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Beschreibung des Vorhabens mit geplanten Maßnahmen
  • Pläne und Angaben zum Gebäude
  • Vorliegende Angebote der Gewerke
  • Zeitplan der geplanten Umsetzung
  • Angaben zur Finanzierung und zur Hausbank

Fehlt etwas davon? Kein Problem — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wie sich die Lücke schließen lässt.

Häufige Fragen zu KfW-Förderung

Zuschuss oder Kredit — was ist besser?
Das hängt an Ihrer Finanzierung. Ein Kredit mit Tilgungszuschuss lohnt sich, wenn Sie ohnehin fremdfinanzieren; wer aus Eigenkapital zahlt, fährt mit einem direkten Zuschussprogramm oft besser. Wir rechnen beide Wege durch, statt eine Faustregel anzuwenden.
Wann genau beginnt das Vorhaben?
Mit dem Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht mit dem ersten Spatenstich. Planungsleistungen und Energieberatung zählen nicht dazu. Diese Definition ist der häufigste Stolperstein — deshalb steht sie bei uns am Anfang jedes Zeitplans.
Brauche ich zwingend einen Energieeffizienz-Experten?
Für die KfW-Programme zum Effizienzhaus und zum Klimafreundlichen Neubau ja. Die Bestätigungen zu Antrag und Verwendungsnachweis dürfen nur entsprechend berechtigte Personen ausstellen. Wer sie in Ihrem Fall ausstellt, halten wir vor der Beauftragung schriftlich fest.
Kann ich KfW und BAFA kombinieren?
Teilweise. Für dieselbe Maßnahme nicht, für unterschiedliche Bestandteile eines Vorhabens oft schon. Die Grenzen sind detailliert geregelt, und eine falsche Kombination kann beide Zusagen gefährden — das gehört vor dem ersten Antrag geklärt.
Technisch weiter

Wenn es konkret wird: Berechnung statt Empfehlung

Heizungswahl, Anlagenauslegung und Photovoltaik gehören zur Bauberatung. Diese Leistungen setzen an dieser Stelle an.

FördermittelWirtschaftlichkeitsvergleichAlle Leistungen der Bauberatung