Berechnung & Nachweisevon Tim Diekmann5 Min. Lesezeit

Heizlast und Energiebedarf: kW und kWh sauber auseinanderhalten

Die Heizlast ist eine Leistung (kW) für den kältesten Tag, der Energiebedarf eine Menge (kWh) für ein ganzes Jahr. Die Heizlast bestimmt die Gerätegröße, der Energiebedarf die Heizkosten.

Die Heizlast beantwortet die Frage „Wie stark muss die Heizung sein?“ und wird in Kilowatt angegeben. Der Energiebedarf beantwortet die Frage „Wie viel Energie verbraucht das Haus im Jahr?“ und wird in Kilowattstunden angegeben. Wer die beiden verwechselt, legt Anlagen falsch aus oder liest den Energieausweis falsch.

Die Begriffe im Überblick

GrößeEinheitWas sie beschreibtWofür man sie braucht
HeizlastkWWärmeleistung bei Norm-Außentemperatur, raumweise und für das GebäudeGröße von Wärmepumpe oder Kessel, Heizflächen, hydraulischer Abgleich
HeizwärmebedarfkWh/aWärme, die die Räume über das Jahr brauchen, ohne AnlagenverlusteBewertung der Gebäudehülle
EndenergiebedarfkWh/a bzw. kWh/(m²a)Energie, die eingekauft werden muss, einschließlich Anlagenverlusten und WarmwasserEnergieausweis, Kostenschätzung
PrimärenergiebedarfkWh/(m²a)Endenergie gewichtet nach EnergieträgerGEG-Nachweis, Effizienzhaus-Stufe

Wie beide zusammenhängen

Die Brücke sind die Vollbenutzungsstunden: die Zahl der Stunden, die eine Heizung mit voller Leistung laufen müsste, um den Jahresbedarf zu decken. In einer durchschnittlichen deutschen Klimalage liegen sie für Wohngebäude um 2.000 Stunden, in milderen Lagen darunter.

RechenwegFormelBeispiel
Vom Verbrauch zur HeizlastHeizlast ≈ Heizwärmeverbrauch ÷ Vollbenutzungsstunden16.000 kWh ÷ 2.000 h = 8 kW
Von der Heizlast zum BedarfJahresbedarf ≈ Heizlast × Vollbenutzungsstunden8 kW × 2.000 h = 16.000 kWh

Warum der Energieausweis keine Heizlast liefert

Ein Bedarfsausweis rechnet den Jahresbedarf unter Normbedingungen für das ganze Gebäude. Er sagt nichts darüber, welche Leistung an einem Tag mit minus zehn Grad in einem bestimmten Raum ankommen muss. Für die Auslegung einer Wärmepumpe und die Bewertung der Heizkörper braucht es deshalb die Heizlast nach DIN EN 12831 — auch wenn ein aktueller Energieausweis vorliegt.

Umgekehrt gilt: Eine Heizlastberechnung ersetzt keinen Energieausweis. Beim Verkauf oder bei der Vermietung verlangt das Gebäudeenergiegesetz den Ausweis, nicht die Heizlast.

Typische Verwechslungen

  • „Unser Haus hat 120 kWh pro Quadratmeter, also brauchen wir 120 Watt pro Quadratmeter“ — das eine ist eine Jahresmenge, das andere eine Leistung.
  • „Die Wärmepumpe hat 10 kW, also verbraucht sie 10 kWh pro Stunde“ — die Heizleistung ist nicht die Stromaufnahme; die Stromaufnahme ist um den Faktor der Arbeitszahl kleiner.
  • „Der Verbrauch ist gesunken, also ist die Heizlast gesunken“ — ein milder Winter senkt den Verbrauch, die Heizlast bei Norm-Außentemperatur bleibt dieselbe.

Aus dem eigenen Verbrauch die Heizlast überschlagen:

Zum Heizlast-Rechner

Sie brauchen den Jahresbedarf für Verkauf, Vermietung oder Förderung?

Bedarfsausweis ansehen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Heizlast und Heizwärmebedarf?
Die Heizlast ist die Leistung in kW, die an einem sehr kalten Tag nötig ist. Der Heizwärmebedarf ist die Energiemenge in kWh, die über ein ganzes Jahr gebraucht wird. Überschlägig hängen sie über die Vollbenutzungsstunden zusammen, bei durchschnittlichem Klima rund 2.000 Stunden.
Kann ich die Heizlast aus dem Energieausweis ablesen?
Nicht direkt. Aus dem Endenergiebedarf lässt sich allenfalls eine grobe Größenordnung ableiten. Für die Auslegung braucht es die Heizlast nach DIN EN 12831.