Heizlast und Energiebedarf: kW und kWh sauber auseinanderhalten
Die Heizlast beantwortet die Frage „Wie stark muss die Heizung sein?“ und wird in Kilowatt angegeben. Der Energiebedarf beantwortet die Frage „Wie viel Energie verbraucht das Haus im Jahr?“ und wird in Kilowattstunden angegeben. Wer die beiden verwechselt, legt Anlagen falsch aus oder liest den Energieausweis falsch.
Die Begriffe im Überblick
| Größe | Einheit | Was sie beschreibt | Wofür man sie braucht |
|---|---|---|---|
| Heizlast | kW | Wärmeleistung bei Norm-Außentemperatur, raumweise und für das Gebäude | Größe von Wärmepumpe oder Kessel, Heizflächen, hydraulischer Abgleich |
| Heizwärmebedarf | kWh/a | Wärme, die die Räume über das Jahr brauchen, ohne Anlagenverluste | Bewertung der Gebäudehülle |
| Endenergiebedarf | kWh/a bzw. kWh/(m²a) | Energie, die eingekauft werden muss, einschließlich Anlagenverlusten und Warmwasser | Energieausweis, Kostenschätzung |
| Primärenergiebedarf | kWh/(m²a) | Endenergie gewichtet nach Energieträger | GEG-Nachweis, Effizienzhaus-Stufe |
Wie beide zusammenhängen
Die Brücke sind die Vollbenutzungsstunden: die Zahl der Stunden, die eine Heizung mit voller Leistung laufen müsste, um den Jahresbedarf zu decken. In einer durchschnittlichen deutschen Klimalage liegen sie für Wohngebäude um 2.000 Stunden, in milderen Lagen darunter.
| Rechenweg | Formel | Beispiel |
|---|---|---|
| Vom Verbrauch zur Heizlast | Heizlast ≈ Heizwärmeverbrauch ÷ Vollbenutzungsstunden | 16.000 kWh ÷ 2.000 h = 8 kW |
| Von der Heizlast zum Bedarf | Jahresbedarf ≈ Heizlast × Vollbenutzungsstunden | 8 kW × 2.000 h = 16.000 kWh |
Warum der Energieausweis keine Heizlast liefert
Ein Bedarfsausweis rechnet den Jahresbedarf unter Normbedingungen für das ganze Gebäude. Er sagt nichts darüber, welche Leistung an einem Tag mit minus zehn Grad in einem bestimmten Raum ankommen muss. Für die Auslegung einer Wärmepumpe und die Bewertung der Heizkörper braucht es deshalb die Heizlast nach DIN EN 12831 — auch wenn ein aktueller Energieausweis vorliegt.
Umgekehrt gilt: Eine Heizlastberechnung ersetzt keinen Energieausweis. Beim Verkauf oder bei der Vermietung verlangt das Gebäudeenergiegesetz den Ausweis, nicht die Heizlast.
Typische Verwechslungen
- „Unser Haus hat 120 kWh pro Quadratmeter, also brauchen wir 120 Watt pro Quadratmeter“ — das eine ist eine Jahresmenge, das andere eine Leistung.
- „Die Wärmepumpe hat 10 kW, also verbraucht sie 10 kWh pro Stunde“ — die Heizleistung ist nicht die Stromaufnahme; die Stromaufnahme ist um den Faktor der Arbeitszahl kleiner.
- „Der Verbrauch ist gesunken, also ist die Heizlast gesunken“ — ein milder Winter senkt den Verbrauch, die Heizlast bei Norm-Außentemperatur bleibt dieselbe.
Aus dem eigenen Verbrauch die Heizlast überschlagen:
Zum Heizlast-RechnerSie brauchen den Jahresbedarf für Verkauf, Vermietung oder Förderung?
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