Prüfen & Entscheiden8 Min. Lesezeitaktualisiert 12. August 2026

Handwerkerrechnung prüfen: Nachträge, Aufmaß und Stundenlohn

Zwischen Auftrag und Schlussrechnung liegen Nachträge, Mengenänderungen und Stundenzettel. Wer die Rechnung nicht positionsweise prüft, zahlt regelmäßig für Leistungen, die nie beauftragt waren.

Die Schlussrechnung liegt über dem Angebot — das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Die entscheidende Frage ist, ob die Mehrkosten berechtigt sind. Beantworten lässt sich das nur positionsweise, nicht über die Endsumme.

Die gute Nachricht: Die Prüfung folgt einem festen Muster, das sich auf fast jedes Gewerk anwenden lässt.

Schritt eins: Abgleich mit dem Auftrag

Legen Sie Angebot, Auftrag und Rechnung nebeneinander. Jede Rechnungsposition muss sich einer beauftragten Position zuordnen lassen. Positionen ohne Entsprechung sind entweder Nachträge — dann brauchen sie eine Beauftragung — oder sie gehören nicht in die Rechnung.

  • Positionsnummern und Bezeichnungen sollten übereinstimmen. Umbenannte Positionen sind ein Prüfsignal.
  • Einheitspreise dürfen sich gegenüber dem Auftrag nicht verändern, solange nichts anderes vereinbart wurde.
  • Leistungen, die im Angebot als enthalten beschrieben waren, dürfen nicht zusätzlich auftauchen.

Schritt zwei: Mengen und Aufmaß

Bei Einheitspreisverträgen wird nach tatsächlicher Menge abgerechnet. Das Aufmaß ist damit die zentrale Grundlage — und gleichzeitig die häufigste Fehlerquelle.

  1. Prüfen Sie, ob ein prüfbares Aufmaß beigefügt ist. Ohne Aufmaßblatt ist die Rechnung formal nicht nachvollziehbar.
  2. Kontrollieren Sie Stichproben mit eigenem Maßband — besonders bei großen Positionen.
  3. Achten Sie auf Abzugsregeln: Öffnungen, Aussparungen und Überlappungen werden je nach Regelwerk unterschiedlich behandelt.
  4. Vergleichen Sie die abgerechnete Menge mit der Vordersatzmenge im Angebot. Große Abweichungen brauchen eine Erklärung.

Schritt drei: Nachträge bewerten

Ein Nachtrag ist nicht automatisch unberechtigt. Bei Umbauten treten regelmäßig Situationen auf, die vorher nicht sichtbar waren. Zu prüfen sind drei Fragen:

  1. War die Leistung tatsächlich nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten?
  2. Wurde sie beauftragt — schriftlich, per Mail oder nachweislich mündlich?
  3. Ist die Preisbildung nachvollziehbar und an die Kalkulation des Hauptauftrags angelehnt?

Besonders häufig fällt der dritte Punkt auf: Nachtragspositionen werden mit deutlich höheren Einheitspreisen kalkuliert als vergleichbare Hauptpositionen. Das ist ein legitimer Diskussionspunkt.

Schritt vier: Stundenlohnarbeiten plausibilisieren

Stundenlohnarbeiten sind der am schwersten prüfbare Teil einer Rechnung. Prüfbar sind sie trotzdem:

  • Stundenzettel müssen zeitnah vorgelegt und gegengezeichnet worden sein. Nachträglich erstellte Sammelaufstellungen sind schwach.
  • Die aufgewendete Zeit muss zum Umfang der Leistung passen — hier hilft ein Vergleich mit üblichen Zeitansätzen.
  • An- und Abfahrtszeiten sind nur abrechenbar, wenn das vereinbart wurde.
  • Materialaufschläge gehören offengelegt, nicht in den Stundensatz versteckt.
Gegengezeichnete, zeitnah vorgelegte Stundenzettel sind die Grundlage jeder Regieabrechnung.

Schritt fünf: Abschläge, Einbehalt und Fälligkeit

Zum Schluss die kaufmännische Seite: Sind alle geleisteten Abschlagszahlungen korrekt abgezogen? Ist ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt berücksichtigt? Wurde Skonto richtig gerechnet? Und: Ist die Rechnung überhaupt fällig, also die Leistung abgenommen?

Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen. Eine Schlussrechnung ohne Abnahme steht auf wackligem Grund — und die Abnahme ist der Moment, in dem Sie Ihre stärkste Verhandlungsposition haben.

Rechnung liegt vor und die Summe passt nicht zum Auftrag?

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung zu prüfen?
Es gilt eine angemessene Prüffrist, die sich nach dem Umfang richtet. Teilen Sie dem Betrieb mit, dass Sie prüfen, statt kommentarlos verstreichen zu lassen — das vermeidet unnötigen Streit.
Darf ich wegen Mängeln die ganze Rechnung zurückhalten?
Ein Zurückbehalt ist der Höhe nach begrenzt und muss im Verhältnis zum Mangel stehen. Die technische Bewertung liefern wir, die rechtliche Einordnung gehört zum Anwalt.
Was tun bei einer Rechnung ohne Aufmaß?
Fordern Sie ein prüfbares Aufmaß an. Ohne nachvollziehbare Mengenermittlung fehlt die Grundlage für die Prüfung — und damit häufig auch für die Fälligkeit.
Erste Hilfe

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Die Schlussrechnung liegt weit über dem AngebotIn der Rechnung stehen Nachträge, die ich nie beauftragt habeDie Stundenzettel kann ich nicht nachvollziehen