Handwerkerrechnung prüfen: Nachträge, Aufmaß und Stundenlohn
Die Schlussrechnung liegt über dem Angebot — das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Die entscheidende Frage ist, ob die Mehrkosten berechtigt sind. Beantworten lässt sich das nur positionsweise, nicht über die Endsumme.
Die gute Nachricht: Die Prüfung folgt einem festen Muster, das sich auf fast jedes Gewerk anwenden lässt.
Schritt eins: Abgleich mit dem Auftrag
Legen Sie Angebot, Auftrag und Rechnung nebeneinander. Jede Rechnungsposition muss sich einer beauftragten Position zuordnen lassen. Positionen ohne Entsprechung sind entweder Nachträge — dann brauchen sie eine Beauftragung — oder sie gehören nicht in die Rechnung.
- Positionsnummern und Bezeichnungen sollten übereinstimmen. Umbenannte Positionen sind ein Prüfsignal.
- Einheitspreise dürfen sich gegenüber dem Auftrag nicht verändern, solange nichts anderes vereinbart wurde.
- Leistungen, die im Angebot als enthalten beschrieben waren, dürfen nicht zusätzlich auftauchen.
Schritt zwei: Mengen und Aufmaß
Bei Einheitspreisverträgen wird nach tatsächlicher Menge abgerechnet. Das Aufmaß ist damit die zentrale Grundlage — und gleichzeitig die häufigste Fehlerquelle.
- Prüfen Sie, ob ein prüfbares Aufmaß beigefügt ist. Ohne Aufmaßblatt ist die Rechnung formal nicht nachvollziehbar.
- Kontrollieren Sie Stichproben mit eigenem Maßband — besonders bei großen Positionen.
- Achten Sie auf Abzugsregeln: Öffnungen, Aussparungen und Überlappungen werden je nach Regelwerk unterschiedlich behandelt.
- Vergleichen Sie die abgerechnete Menge mit der Vordersatzmenge im Angebot. Große Abweichungen brauchen eine Erklärung.
Schritt drei: Nachträge bewerten
Ein Nachtrag ist nicht automatisch unberechtigt. Bei Umbauten treten regelmäßig Situationen auf, die vorher nicht sichtbar waren. Zu prüfen sind drei Fragen:
- War die Leistung tatsächlich nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten?
- Wurde sie beauftragt — schriftlich, per Mail oder nachweislich mündlich?
- Ist die Preisbildung nachvollziehbar und an die Kalkulation des Hauptauftrags angelehnt?
Besonders häufig fällt der dritte Punkt auf: Nachtragspositionen werden mit deutlich höheren Einheitspreisen kalkuliert als vergleichbare Hauptpositionen. Das ist ein legitimer Diskussionspunkt.
Schritt vier: Stundenlohnarbeiten plausibilisieren
Stundenlohnarbeiten sind der am schwersten prüfbare Teil einer Rechnung. Prüfbar sind sie trotzdem:
- Stundenzettel müssen zeitnah vorgelegt und gegengezeichnet worden sein. Nachträglich erstellte Sammelaufstellungen sind schwach.
- Die aufgewendete Zeit muss zum Umfang der Leistung passen — hier hilft ein Vergleich mit üblichen Zeitansätzen.
- An- und Abfahrtszeiten sind nur abrechenbar, wenn das vereinbart wurde.
- Materialaufschläge gehören offengelegt, nicht in den Stundensatz versteckt.
Schritt fünf: Abschläge, Einbehalt und Fälligkeit
Zum Schluss die kaufmännische Seite: Sind alle geleisteten Abschlagszahlungen korrekt abgezogen? Ist ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt berücksichtigt? Wurde Skonto richtig gerechnet? Und: Ist die Rechnung überhaupt fällig, also die Leistung abgenommen?
Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen. Eine Schlussrechnung ohne Abnahme steht auf wackligem Grund — und die Abnahme ist der Moment, in dem Sie Ihre stärkste Verhandlungsposition haben.
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