Die Schlussrechnung liegt weit über dem Angebot
Die Schlussrechnung übersteigt das Angebot deutlich — oft um 20 Prozent und mehr —, ohne dass Ihnen eine Änderung in diesem Umfang bewusst wäre.
Kostet jeden Tag Geld oder gefährdet Bauteile.
Das können Sie selbst prüfen
Ein paar Schritte, für die Sie nichts brauchen außer Ihren Unterlagen und etwas Ruhe. Sie schaffen damit die Grundlage, auf der sich sachlich streiten lässt.
Angebot und Rechnung nebeneinanderlegen
Position für Position vergleichen. Interessant sind nicht die Preise, sondern die Positionen, die in der Rechnung stehen und im Angebot fehlen.
Pauschale oder Einheitspreise?
Steht im Angebot eine Pauschale, ist der Preis für den beschriebenen Leistungsumfang gesetzt. Bei Einheitspreisen wird nach tatsächlicher Menge abgerechnet — dann ist das Aufmaß der entscheidende Punkt.
Mengen gegen die Realität halten
Abgerechnete Rohrmeter, Quadratmeter Fußbodenheizung oder Stückzahlen an Heizkörpern lassen sich am Bau nachzählen und nachmessen. Genau hier entstehen die größten Abweichungen.
Stunden- und Materialanteile trennen
Regiearbeiten neben einem Festpreis sind ein häufiges Muster. Prüfen Sie, ob dieselbe Leistung zweimal auftaucht — einmal in der Pauschale, einmal in Stunden.
Wahrscheinliche Ursachen
Unklarer Leistungsumfang im Angebot
sehr häufigDas Angebot beschreibt die Leistung so knapp, dass alles Weitere als Zusatz abgerechnet werden kann. Der Streit ist dann im Angebot schon angelegt.
Aufmaß nicht nachvollziehbar
sehr häufigBei Einheitspreisen entscheidet die Menge. Fehlt ein prüfbares Aufmaß, steht in der Rechnung eine Zahl, die niemand nachrechnen kann.
Nachträge ohne dokumentierte Beauftragung
häufigMündlich auf der Baustelle besprochen, nie schriftlich bestätigt — und am Ende als Position in der Schlussrechnung.
Doppelt abgerechnete Leistungen
häufigEine Leistung steckt in der Pauschale und taucht zusätzlich als Einzelposition oder Regiestunde auf. Fällt ohne Positionsvergleich kaum auf.
Tatsächlich geänderter Umfang
regelmäßigManchmal ist die Mehrung berechtigt: Der Bestand war anders als angenommen, oder Sie haben unterwegs erweitert. Auch das zeigt der Vergleich — dann sachlich begründet.
Was das mit Angebot und Berechnung zu tun hat
Fast jede Rechnungsdiskussion hat ihre Wurzel im Angebot. Wo der Leistungsumfang technisch sauber beschrieben ist — mit Mengen, Fabrikaten und Schnittstellen —, gibt es am Ende wenig zu streiten. Wo er offen bleibt, entscheidet später das Aufmaß. Deshalb ist die Angebotsprüfung die günstigste Rechnungsprüfung, die es gibt.
Was hilft
- Positionsvergleich Angebot gegen Rechnung, Zeile für Zeile
- Prüfbares Aufmaß einfordern statt Pauschalbeträge zu akzeptieren
- Mengen am Bau nachmessen, solange die Leitungen noch zugänglich sind
- Nachträge einzeln bewerten: beauftragt, technisch notwendig, oder beides nicht
- Die technisch begründeten Abweichungen anerkennen und den Rest schriftlich beanstanden
Wenn die Abweichung in den vierstelligen Bereich geht oder die Rechnung Positionen enthält, die Sie fachlich nicht einordnen können. Wir prüfen die technische Seite — Mengen, Leistungsumfang, Doppelabrechnungen. Ob und wie Sie die Zahlung zurückhalten, ist eine Rechtsfrage und gehört zum Anwalt.
Häufige Fragen
Darf eine Rechnung überhaupt über dem Angebot liegen?
Wie schnell muss ich reagieren?
Was brauchen Sie von mir?
Wenn Sie es klären lassen wollen
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Aufmaß, Massen, Nachträge und Stundenlohnzettel gegen den Auftrag geprüft — bevor Sie zahlen.
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