In der Rechnung stehen Nachträge, die ich nie beauftragt habe
Die Rechnung enthält Positionen, die im Angebot nicht vorkommen und zu denen Sie kein Nachtragsangebot unterschrieben haben.
Kostet jeden Tag Geld oder gefährdet Bauteile.
Das können Sie selbst prüfen
Ein paar Schritte, für die Sie nichts brauchen außer Ihren Unterlagen und etwas Ruhe. Sie schaffen damit die Grundlage, auf der sich sachlich streiten lässt.
Nachträge einzeln auflisten
Jede Position, die nicht im Ursprungsangebot steht, gesondert notieren — mit Betrag und Datum der Ausführung.
Schriftverkehr durchsehen
E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Bautagebuch. Häufig findet sich dort die Ankündigung — oder eben nichts.
Technische Notwendigkeit bewerten
Manche Nachträge sind unvermeidbar: unerwarteter Bestand, fehlende Tragfähigkeit, eine Leitung, wo keine sein sollte. Andere sind schlicht Nachbesserung eigener Planung.
Prüfen, ob es schon im Angebot enthalten war
Der häufigste Fall: Die Leistung war Teil des beschriebenen Umfangs und wird trotzdem separat abgerechnet.
Wahrscheinliche Ursachen
Nachtrag war bereits im Leistungsumfang enthalten
sehr häufigAnschlussarbeiten, Dämmung, Inbetriebnahme oder Einregulierung gehören technisch zur Hauptleistung und tauchen trotzdem als Zusatz auf.
Mündlich besprochen, nie schriftlich bestätigt
sehr häufigAuf der Baustelle wird viel geredet. Ohne Nachtragsangebot mit Preis fehlt beiden Seiten die Grundlage.
Lückenhaftes Ursprungsangebot
häufigWer knapp anbietet, um den Auftrag zu bekommen, holt sich die Marge über Nachträge zurück. Erkennbar schon vor der Beauftragung.
Bestand tatsächlich anders als angenommen
häufigIm Altbau der Normalfall und ein berechtigter Nachtragsgrund — sofern dokumentiert und vor der Ausführung angezeigt.
Änderung ging von Ihnen aus
regelmäßigEin anderes Fabrikat, ein zusätzlicher Heizkörper, eine verschobene Leitung. Auch das ist ein Nachtrag — nur eben ein berechtigter.
Was das mit Angebot und Berechnung zu tun hat
Nachträge sind kein Betrugsmerkmal, sondern die Folge unscharfer Leistungsbeschreibung. Ein Leistungsverzeichnis, das Mengen, Fabrikate und Schnittstellen benennt, verschiebt die Beweislage: Dann lässt sich für jede Position sagen, ob sie im Umfang enthalten war. Ohne diese Grundlage steht Aussage gegen Aussage.
Was hilft
- Jeden Nachtrag danach sortieren: enthalten, beauftragt, technisch notwendig, oder nichts davon
- Schriftliche Ankündigung vor Ausführung als Maßstab heranziehen
- Bei technisch notwendigen Nachträgen die Angemessenheit von Menge und Preis prüfen
- Berechtigte Positionen zügig anerkennen — das stärkt die Position bei den strittigen
- Beanstandungen sachlich und positionsweise formulieren, nicht pauschal
Wenn Sie nicht beurteilen können, ob eine Leistung technisch zum ursprünglichen Umfang gehörte. Genau das ist eine Fachfrage. Die vertragliche Bewertung — ob ein Nachtrag wirksam beauftragt wurde — gehört zum Anwalt.
Häufige Fragen
Muss ein Nachtrag vorher angekündigt werden?
Kann ich einzelne Positionen anerkennen und andere bestreiten?
Hilft eine Prüfung, wenn schon alles verbaut ist?
Wenn Sie es klären lassen wollen
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