Regenrückhaltung & Drosselabfluss
Wenn das Siel nur wenige Liter je Sekunde annimmt: Rückhaltevolumen, Drosselorgan und Notüberlauf nach DWA-A 117 bemessen.
Worum es geht
Bei bindigem Boden, hohem Grundwasserstand oder Auflagen aus dem Bebauungsplan bleibt nur die Rückhaltung: Das Regenwasser wird auf dem Grundstück zwischengespeichert und mit einem festgelegten Abfluss an Siel oder Vorfluter abgegeben. Die Differenz zwischen Zufluss und zulässigem Abfluss ist genau das Volumen, das gebaut werden muss.
Wir holen die zulässige Einleitmenge beim Netzbetreiber oder aus dem Bebauungsplan ein, rechnen das erforderliche Rückhaltevolumen nach DWA-A 117 auf Basis der örtlichen Regenspenden und legen das Drosselorgan aus — Blende, Wirbeldrossel oder Drosselschacht. Dazu gehören Notüberlauf, Überlaufweg und die Frage, welche Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gesichert werden müssen.
Zu klein bemessen bedeutet Überflutung, zu groß bemessen kostet unnötig Geld — beides vermeidet eine Rechnung, die die Behörde nachvollziehen kann.
Für wen diese Leistung gedacht ist
- Bauherren in Neubaugebieten mit festgesetzter Einleitmenge
- Eigentümer, deren Boden für Versickerung nicht taugt
- Alle, die eine Terrasse, Zufahrt oder ein Nebengebäude ergänzt haben
- Eigentümer nach einem Rückstau- oder Überflutungsschaden
Was wir konkret tun
- Auskunft zur zulässigen Einleitmenge bei Netzbetreiber oder Gemeinde
- Ermittlung der abflusswirksamen Flächen und Abflussbeiwerte
- Bemessung des Rückhaltevolumens nach DWA-A 117 mit KOSTRA-Regenspenden
- Auslegung des Drosselorgans auf den geforderten Abfluss
- Wahl des Speichers: Rigole, Stauraumkanal, Becken oder Retentionszisterne
- Festlegung von Notüberlauf und schadlos überflutbarer Fläche
- Bestimmung der Rückstauebene und der erforderlichen Sicherungen
- Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
Was Sie am Ende in der Hand haben
- Prüffähige Berechnung von Rückhaltevolumen und Drosselabfluss
- Auslegung und Fabrikatsvorschlag für das Drosselorgan
- Plan mit Speicher, Drossel, Notüberlauf und Überlaufweg
- Nachweis der Rückstausicherung für tiefliegende Ablaufstellen
Ablauf
Vorgabe klären
Wir ermitteln die zulässige Einleitmenge — sie ist die Grundlage der gesamten Bemessung.
Flächen erfassen
Dach, Terrasse, Zufahrt und Nebengebäude werden mit ihren Abflussbeiwerten aufgenommen.
Rechnen
Rückhaltevolumen, Drossel und Notüberlauf werden ausgelegt und gegen das 30-jährliche Ereignis geprüft.
Übergabe
Sie erhalten Berechnung und Plan zur Einreichung, auf Wunsch stimmen wir sie mit der Behörde ab.
Was wir von Ihnen brauchen
- Lageplan mit Grundstücksgrenzen und Gebäude
- Flächenangaben zu Dach, Terrasse, Zufahrt und Nebengebäuden
- Bebauungsplan oder Erschließungsvertrag mit Festsetzungen
- Auskunft des Netzbetreibers zur Einleitmenge, falls vorliegend
- Höhenangaben zu Anschlusspunkt und Straßenoberkante
Fehlt etwas davon? Kein Problem — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wie sich die Lücke schließen lässt.
Häufige Fragen zu Regenrückhaltung
Woher weiß ich, wie viel ich einleiten darf?
Ersetzt die Drossel eine Rückstausicherung?
Zählt eine Zisterne als Rückhaltevolumen?
Regenrückhaltung mit Termin vor Ort
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