Prüfen & Entscheiden

Abnahme- & Mängelbegleitung

Wir sind bei der Abnahme dabei, dokumentieren Mängel belastbar und sorgen dafür, dass die Beweislast nicht auf Sie übergeht.

VOB/B (soweit vereinbart)BGB Werkvertragsrecht als Rahmenanerkannte Regeln der Technik
Abnahmeprotokoll wird auf der Baustelle ausgefüllt

Worum es geht

Die Abnahme ist der wichtigste Moment im Bauablauf. Mit ihr wird die Vergütung fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt — und die Beweislast für Mängel geht auf Sie über. Wer hier unterschreibt, ohne genau hinzusehen, verliert seine stärkste Position.

Wir begleiten die Abnahme Ihrer Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsgewerke: Wir prüfen die Ausführung gegen Auftrag und Regelwerk, kontrollieren Einregulierung und Dokumentation und halten alle Mängel so fest, dass sie später nicht bestritten werden können.

Anschließend unterstützen wir bei der Nachverfolgung: Fristen, Nachbesserung, erneute Prüfung.

Für wen diese Leistung gedacht ist

  • Bauherren vor der Abnahme eines Gewerks oder des Gesamtobjekts
  • Eigentümer nach einer größeren Sanierung
  • Alle, bei denen die Anlage nach Fertigstellung nicht rund läuft
  • Menschen kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

Was wir konkret tun

  • Vorbereitung anhand von Auftrag, LV und Planung
  • Technische Prüfung der ausgeführten Leistung vor Ort
  • Kontrolle von Einregulierung, Einstellwerten und Messprotokollen
  • Prüfung der Übergabedokumentation und Bedienungsunterlagen
  • Belastbare Mängelaufnahme mit Fotos und Verortung
  • Formulierung von Vorbehalten für das Abnahmeprotokoll
  • Priorisierung nach Schwere und Dringlichkeit
  • Nachverfolgung der Mängelbeseitigung auf Wunsch

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Mängelliste mit Fotodokumentation und Verortung
  • Formulierte Vorbehalte für das Protokoll
  • Bewertung, ob die Abnahme erklärt werden sollte
  • Fristenplan für die Nachbesserung

Ablauf

SCHRITT 01

Vorbereitung

Wir sichten Vertragsunterlagen und legen die Prüfpunkte fest.

SCHRITT 02

Termin

Wir sind bei der Abnahme dabei und prüfen systematisch.

SCHRITT 03

Protokoll

Mängel werden dokumentiert und Vorbehalte formuliert.

SCHRITT 04

Nachlauf

Wir begleiten Nachbesserung und Nachprüfung.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Auftrag, Angebot und Leistungsverzeichnis
  • Planungsunterlagen und Berechnungen
  • Bisheriger Schriftverkehr
  • Vorhandene Mess- und Inbetriebnahmeprotokolle

Fehlt etwas davon? Kein Problem — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wie sich die Lücke schließen lässt.

Häufige Fragen zu Abnahmebegleitung

Darf ich die Abnahme verweigern?
Bei wesentlichen Mängeln ja. Ob ein Mangel wesentlich ist, ist eine technische und rechtliche Frage — wir liefern die technische Bewertung als Grundlage.
Was passiert, wenn ich einfach unterschreibe?
Dann gilt die Leistung grundsätzlich als vertragsgemäß, und Sie müssen künftig beweisen, dass ein Mangel vorlag. Genau das dreht die Ausgangslage zu Ihren Ungunsten.
Erstellen Sie ein Gutachten für ein Gerichtsverfahren?
Wir erstellen eine technische Stellungnahme mit belastbarer Dokumentation. Ein gerichtliches Gutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen ersetzt das nicht.
Erste Hilfe

Welches Problem haben Sie konkret?

Zu jedem dieser Symptome gibt es eine Seite mit wahrscheinlichen Ursachen und einem Selbstcheck, den Sie ohne Werkzeug durchführen können.

Die Abnahme steht an — soll ich unterschreiben?Alle Symptome